AZWV
Wir sind seit Juli 2009 nach den Regelungen der Agentur für Arbeit als Bildungsträger zertifiziert (AZWV).
Als Kunden können Sie nun für die von uns angebotenen Schulungen bei Ihrer Agentur für Arbeit Zuschüsse beantragen, sofern Ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit sind.
Die staatlichen Zuschüsse bei Kurzarbeit betragen bis zu 80% der Schulungskosten sowie zwischen 50% und 100% der Sozialversicherungsbeiträge. Nutzen Sie diese Möglichkeiten und qualifizieren Sie Ihre Mitarbeiter für die Zukunft.

Ablauf:
- Der Teilnehmer muss sich während der Schulung in Kurzarbeit befinden.
- Die letztendliche Förderhöhe ist abhängig von Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit sowie Ihren betrieblichen Kriterien.
- Die Beantragung müssen Sie als Kunden direkt bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit vornehmen.
- Informieren Sie uns bei der Bestellung, dass Sie für die Schulung eine staatliche Förderung beantragt haben.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung:
schulung@traub.de
